Salz und Brot oder Zuckerbrot und Peitsche? So befrieden Sie die Nachbarschaft in der Bauphase!
Vorbauen kann helfen.
Wer baut kann was erleben! Gut beraten ist der, der nicht nur das potentielle Grundstück, sondern nach Möglichkeit auch die lieben Nachbarn in Augenschein nimmt.
Manch ein schönes Grundstück wurde wieder verkauft, weil sich das Verhältnis mit den zukünftigen Nachbarn schon in der Planungsphase so verschlechtert hatte, dass ein Nebeneinander nicht mehr möglich schien.
Treten Sie daher möglichst frühzeitig mit Ihren Nachbarn in Kontakt.
Hier geht es um eine existentielle Beziehung, die schon in frühem Stadium der Bauphase starken Belastungen ausgesetzt ist.
In dieser Zeit muss man sich arrangieren, Baulärm und Baufahrzeuge erdulden und viele weitere Einschränkungen hinnehmen. Oft mehrere Monate lang.
In vielen Fällen sind Konflikte vorprogrammiert.
Bei schwierigen „Fällen“ sind die „feindlichen“ Handlungen tiefgründig und undurchschaubar:
Handelt es sich um eine Baulücke, die jahrelang unverbaut blieb und den Nachbarn bis dato Aussicht bot und als Hundeclo für „Fiffi“ zur Verfügung stand?
Wird nun größer und schöner oder irgendwie anders gebaut als man selbst vor Jahren gebaut hat? Ist Neid, Rechthaberei und Missgunst im Spiel?
Ein kundiger Psychologe würde wahrscheinlich urzeitlich angelegte Revierkennzeichnungsmechanismen und Jagdinstinkte dafür verantwortlich machen, dass manch ein lieber Nachbar in archaische Verhaltensmuster verfällt.
Hammerschlag und Leiterrecht
Oft hilft es kontinuierlich Kontakt zu halten und genau über die Baumaßnahme zu informieren. So kann sich jeder darauf einstellen und sollte es, im Zuge der Bauarbeiten zu Beschädigungen des nachbarlichen Anwesens kommen, lässt sich mit ein wenig gutem Willen auf beiden Seiten, ein Kompromiss finden.
Kleine Geschenke um sich für den einen oder anderen Umstand zu entschuldigen, sind meist hochwillkommen. Bitte sehen Sie von Kakteen für den Vorgarten oder „Gute Laune“ Tee nach Möglichkeit ab. Das hat mancherorts schon zu nachhaltigen Irritationen geführt und das nachbarschaftliche Verhältnis über Jahre hinaus belastet!
Sollte all Ihr Zutun vergeben sein sind Sie trotz allem im Recht:
Berufen Sie sich auf die „Hammerschlag- und Leiterrechte“. Zu finden im Nachbarschaftsrechtsgesetz der einzelnen Bundesländer.
Hier ist geregelt, was den Bauherrn und dessen Wegerecht über das nachbarliche Grundstück für Bau- und Reparaturphasen betrifft.
Wir drücken Ihnen die Daumen nicht auf Ihr Recht pochen zu müssen und statt mit „Zuckerbrot und Peitsche“ mit „Salz und Brot“ zum Einzug beschenkt werden.