Gottlob, das deutsche Baurecht, so könnte man meinen, würde das schlimmste zu verhindern wissen.
Gibt es doch akribisch Firsthöhen- und Ausrichtungen, die Farbe der Dachziegel, Geschosshöhen, die Dachneigung und vieles mehr, vor.
Nichts wird dem Zufall überlassen, es sei denn, es finden sich baurechtliche Nischen, die dem, nach höchstmöglicher Individualität strebenden Bauherrn, samt dem Architekten seines Vertrauens nur zu gelegen kommen, um ein Manifest moderne Baukunst zu setzen.
Ein kleiner Ausflug ins nächstgelegene Neubaugebiet gleicht leicht dem Besuch im Kuriositätenkabinett.
Ganz vorne auf der Beliebtheitsskala: Der Erker!
Gemeinhin, zusammen mit Sprossenfenstern und Dachgaupen wird er als Urelement des traditionellen, ländlichen Bauens angepriesen. Wie oft musste man sich dieses Argument nicht schon in der örtlichen Gemeinderatssitzung